
Überarbeiteter „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“ (PCGK)
Der PCGK als Teil der Grundsätze ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen zur Leitung und Überwachung von Unternehmen mit Bundesbeteiligung durch zusätzliche Grundsätze und Standards.
Im Rahmen der Neufassung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes am 16. September 2020 wurde eine Neuausrichtung von der AG hin zur bei der öffentlichen Hand vorherrschenden Organisationsform der GmbH vorgenommen.
Die Grundsätze sollen unter anderem dazu beitragen, die Transparenz der Unternehmen mit Bundesbeteiligung zu erhöhen um das Vertrauen der Bürger in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu stärken. Dazu werden Standards festgelegt, die das Zusammenwirken von Gesellschafter(n), Überwachungsorgan und Geschäftsführung betreffen.
Obwohl der PCGK des Bundes nur für Unternehmen mit Bundesbeteiligung gilt, hat dieser Ausstrahlungswirkung auf andere entsprechende Kodizes beispielsweise einzelner Städte. Dieses gilt auch für sogenannte Beteiligungsrichtlinien von Städten und Gemeinden.