Die kommunale Steuerabteilung der Concunia ist spezialisiert auf die „Besteuerung der öffentlichen Hand“ und unterstützt Sie in steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Unser fundiertes Wissen aus langjähriger Erfahrung umfasst die Vorbereitung steuerlich relevanter Daten, die Deklaration der Ertragsteuern für Ihre Betriebe gewerblicher Art sowie der Umsatzsteuer für die öffentliche Verwaltung und die Umsetzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen und legen – falls erforderlich- Rechtbehelfe gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung ein und begleiten Sie bei organisatorischen Umstrukturierungen.
Spätestens ab dem 1. Januar 2021 muss die öffentliche Hand die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Bei dieser Umstellung auf den § 2b UStG unterstützt Sie unser Team Sie durch speziell entwickelte Produkte:
- Der steuerliche „QuickCheck“
- Die Umstellung auf den § 2b UStG
- Tax Compliance
- Kommunale Vertragsdatenbank inkl. Steuerworkflow (in Kooperation mit d.velop AG / Codia Software GmbH)
Ihre Vorteile:
- Spezialisierte Steuer- und Rechtsberatung mit einschlägigen Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltungaus einer Hand
- Erfahrungsschatz aus > 100 durchgeführten § 2b UStG Beratungen
- Unser Expertenteam ist bundesweit für Sie im Einsatz
- Verhandlungssichere Experten bei Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen
- Seminare, Workshops und individuelle Trainings für Ihre fachliche Weiterentwicklung
Downloads:
Produktblatt - TAX Compliance – Steuerliche Sachverhalte ordnungsgemäß einordnen
Produktblatt - Steuerliche Bestandsaufnahme bei Volkshochschulen
Produktblatt - Steuerliche Bestandsaufnahme bei Kirchengemeinden