Das Arbeitsgericht Siegburg hat in seinem am 4.9.2019 verkündeten Urteil (Az.: 3 CA 642/19) entschieden, dass eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, sollte eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten, betreuungspflichtigen Kinder mit zur Arbeit bringen. Eine fristlose Kündigung ist dadurch jedoch nicht zu rechtfertigen.