Änderung des Luftfahrtgesetzes - 24-Stunden Rettungshubschrauber

Für die 24-Stunden Rettungshubschrauber in Österreich soll es neue Bestimmungen geben, wenn der Antrag im Parlament angenommen wird…! Damit könnte auch außerhalb von Öffnungszeiten auf Flugplätzen gelandet werden (zB. Übergabe des Patienten vom RTW an den RTH).

„Die Nutzung des Zivilflugplatzes außerhalb der Betriebszeiten soll nur durch jene Halter/Halterinnen (Betreiber/Betreiberinnen, die im Sinne von SPA- HEMS.100 die erforderliche Genehmigung erhalten haben) möglich sein, die für den 24-Stunden- Rettungsbetrieb ausgewählt worden sind.“

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3872

Bin etwas verwirrt. Heißt das, dass die (wenigen) Helis mit 24 Stunden Betrieb (mir fallen auf Anhieb C2 und Ara Flugrettung ein) im Zuge von Einsätzen auf beliebigen zivilen Flugplätzen außerhalb der jeweiligen Betriebszeiten landen dürfen oder heißt das, dass Hunschrauber, die auf zivilen Flugplätzen stationiert sind und aufgrund der Betriebszeiten keinen Nachtbetrieb haben ( zB C3 und ITH in Wiener Neustadt, in Bälde Martin 5 in Bad Vöslau) aufgrund dieser Neuregelung 24 Stunden Betrieb haben dürfen?

Es werden in Zukunft einige Hubschrauber auf 24-Stunden-Betrieb umgestellt werden. Aber wir stehen hier erst am Anfang. Die Hubschrauber sollen auch zivile Flugplätze außerhalb ihrer Betriebszeiten benützen dürfen.

"… die Benützung von Flugplätzen außerhalb deren Betriebszeiten zu bewilligen, wenn dieser Rettungsflugbetrieb aufgrund einer Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes vorgehalten werden soll oder das jeweilige Bundesland diesem Rettungsflugbetrieb zugestimmt hat sowie die Zustimmung des Zivilflugplatzhalters vorliegt sowie durch entsprechende Verfahren sichergestellt ist, dass

  1. die allenfalls erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können,
  2. jene Bodeneinrichtungen, die für den medizinischen Hubschraubernoteinsatzbetrieb außerhalb derBetriebszeiten erforderlich sind, sicher benützt werden können, sowie
  3. durch den medizinischen Hubschraubernoteinsatzbetrieb eine möglichst geringe Lärmbelästigung entsteht…“
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Die Änderung des Luftfahrtgesetzes in Bezug auf Rettungshubschrauber wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_40/BGBLA_2024_I_40.html

Nja der C10 hat erweiterte Einsatzzeiten… (Nja der Linzer Flughafen ist sowieso 24/7 besetzt haha)

Ich finds gut da es für Ländliche gebiete sinn macht.